Schwerpunkt Altenarbeit -Diplomsozialbetreuung
Berufsbild §9
(1) Der Tätigkeitsbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers A umfasst:
- in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
- im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.
(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- die altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung einschließlich der Beratung über entsprechende Hilfsmittel und Behelfe und deren Besorgung sowie die Organisation der dafür nötigen Behörden- und Versicherungswege;
- die Erstellung spezieller Animationsprogramme für Kleingruppen und Einzelpersonen zur Förderung motorischer Fähigkeiten durch Bewegungsübungen;
- die Erstellung spezieller Animationsprogramme zur Förderung der Hirnleistungsfähigkeit;
- die Anregung von Kommunikationsprozessen in Kleingruppen und für Einzelne zur Verbesserung des sozialen Klimas unter den Bewohnern und im Verhältnis zu den Pflegepersonen;
- die Erarbeitung von Strategien im Fall akuter Krisensituationen wie bei Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung sowie Suchtproblemen;
- der Einsatz von methodischen Kompetenzen vor allem hinsichtlich Validation, Kinästethik und Biografiearbeit
Schule für Sozialbetreuungsberufe: Oranisationsstatut