Schwerpunkt Altenarbeit-Fachsozialbetreuung
Berufsbild §9
(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers umfasst:
- in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
- im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.
(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
- das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale, geistige Bedürfnisse und Ressourcen
- die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbst-ständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
- die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
- die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
- die Entlastung, Begleitung und die Anleitung von Angehörigen